wann darf ich / wann nicht …
Eine der wichtigsten Fragen hiermal zuerst beantwortet, da sie sehr oft gestellt wird:
Darf ich mit einer erwachsenen Begleitperson(Eltern, Bruder etc.)
in einen Film, der AB16 oder AB18 freigegeben ist,
wenn ich noch nicht das jeweilige Alter erreicht habe?
Die Antwort: Nein, das geht leider nicht.
Eine der wichtigsten Fragen hiermal zuerst beantwortet, da sie sehr oft gestellt wird:
Darf ich mit einer erwachsenen Begleitperson(Eltern, Bruder etc.)
in einen Film, der AB16 oder AB18 freigegeben ist,
wenn ich noch nicht das jeweilige Alter erreicht habe?
Die Antwort: Nein, das geht leider nicht.
Häufige Fragen zum Jugendschutz
Was beutet FSK?
Jeder
Kinofilm wird von der FSK, der freiwilligen Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft, überprüft und erhält eine entsprechende Altersfreigabe.
Die FSK ist folgendermaßen gestaffelt: o.A. (ohne Altersbeschränkung),
ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren. Die
Altersfreigaben sind von uns stets einzuhalten. Als Kinobetreiber sind
wir an die Altersfreigaben gebunden und müssen bei Nichteinhaltung mit
einer Strafe für uns rechnen.
Das FREIWILLIG bei der FSK bedeutet NICHT, das die Eltern freiwillig entscheiden das Kind mit in den Film zu nehmen.
Vielmehr bedeutet das, das die Firmen FREIWILLIG das Werk zur Prüfung vorlegen und bewerten lassen.
Wenn sie das nicht tun würden(was ja erlaubt ist), würde ein Film keine Freigabe bekommen und könnte nicht beworben werden und dürfte öffentlich nicht ausgestrahlt werden.
Mehr Information zur FSK finden sie hier!
Ab wann dürfen Kinder alleine ins Kino?
Minderjährige Kinobesucher dürfen ab 6 Jahren selbständig ins Kino gehen, vorausgesetzt natürlich, der Film ist von der FSK für sie freigegeben. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind aber verpflichtet das Kinogebäude bis 20 Uhr zu verlassen, für Kinobesucher bis 15 ist um 22 Uhr Schluss, Kinobesucher bis 17 Jahren müssen das Kino bis 24 Uhr verlassen haben. Diese zeitlichen Begrenzungen können aufgehoben werden, indem eine sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person das Kind oder den Jugendlichen begleitet.
Was genau ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Die/Der Erziehungsbeauftragte ist eine volljährige Person, die nachweislich mit der altersgemäßen Aufsicht eines Kindes beauftragt wird und dieses während einer Kinovorstellung begleitet. (= Eltern oder Formular „Erziehungsbeauftragung“)
In welchen Fällen ist ein Erziehungsbeauftragter notwendig?
Beispiel 1 – Abendvorstellung: Wenn ein beispielsweise 16-Jähriger in eine Kinovorstellung (FSK 16) möchte, die allerdings erst nach 24:00 Uhr endet. In dem Fall darf er/sie die Vorstellung nur besuchen, wenn entweder die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person ihn/sie begleitet. Diese Übertragung gilt nur für die zeitliche Begrenzung gemäß Jugendschutzgesetz, nicht für die FSK-Regelung.
Beispiel 2 – Kinder unter 6 Jahren: Kinder unter 6 Jahren dürfen nur ins Kino wenn der Film keine Altersbeschränkung hat – also nur, wenn der Film ab 0 Jahren von der FSK freigegeben ist – und sie müssen zusätzlich von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person (= Eltern oder Formular „Erziehungsbeauftragung“) begleitet werden.
Müssen Kinobetreiber das Alter der Zuschauer kontrollieren?
Ja, die Kinobetreiber sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis/KrankenkassenKarte zu überprüfen bzw. Sorge dafür zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.
Warum kann bei meinem Kind keine Ausnahme gemacht werden?
Durch das Jugendschutzgesetz und die FSK-Regelung entzieht der Gesetzgeber den Eltern die Verantwortung, wenn es um öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Kinobesuch geht. Das Kino muss sich also an diese gesetzlichen Vorgaben halten und darf hier keine Ausnahmen machen.